08.12.2020 - 5 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Steigmann erklärt sich für befangen und Herr Klein übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Frau Hoot und Herr Mahnel vom Planungsbüro Mahnel führen zu den nunmehr vorliegenden Gutachten/Stellungnahmen aus. Frau Hoot führt hier zu den Forderungen aus der vorangegangenen Bauausschusssitzung aus, in Bezug auf insektenfreundliche Beleuchtung und Vogelschutzglas. Herr Mahnel verliest anschließend die textlichen Festsetzungen aus der Begründung. Er weist darauf hin, dass das notwendige Maß bestimmt festgesetzt werden muss. Er weist weiter darauf hin, dass ggf. im Durchführungsvertrag ein Beleuchtungskonzept festgesetzt und definiert werden kann. Dieses erfolgt zwischen dem Auslegungs- und Satzungsbeschluss.

 

Herr Holthusen verliest seine Anmerkungen, hinsichtlich der insektenfreundlichen Beleuchtung.

 

„Insektenfreundliche Beleuchtung“:

Um schädliche Umweltauswirkungen auf Insekten und andere Tiere zu minimieren, sollen bei der Außenbeleuchtung folgende Kriterien beachtet werden:

  • Verwendung einer warmweißen Lichtfarbe
  • Ausrichtung der Beleuchtung von oben nach unten und nur auf das, was es zu beleuchten gilt (z. B. Ausrichtung auf den Weg, Vermeidung von Lichtstrahlung und Streulicht zu den Seiten und nach oben, z. B. keine Verwendung von Kugelleuchten, Uplights und Flutlichtstrahlern)
  • Begrenzung der Beleuchtungsintensität auf das notwenige Maß (z. B. räumlich und in Bezug auf die Helligkeit)

 

Die Verlesung wird von den anwesenden Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen und in die Diskussion mit eingebunden.

 

Vogelschutzglas

Frau Hoot führt aus, dass die Baukörper sich zurzeit noch in der Planung befinden und hier keine pauschalen Festlegungen getroffen werden können, da evtl. der Vogelschutz durch bauliche Maßnahmen verwirklicht wird und nicht zwingend hier ein Vogelschutzglas zu verwenden ist. Ebenfalls kann dieses Bestandteil im Durchführungsvertrag vor Satzungsbeschluss werden.

 

Herr Mahnel führt aus, dass die Absicherung des Naturschutzgebietes ebenfalls zur Auflage im Durchführungsvertrag gemacht werden kann. Herr Chr. Schmiedeberg weist darauf hin, dass alle Belange die den Umwelt- und Naturschutz betreffen durch die TÖPs konkretisiert werden wird.

 

Aufgrund der ausartenden Diskussion stellt Herr Chr. Schmiedeberg den Antrag zur Geschäftsordnung, über den Beschluss abstimmen zu lassen. Es folgt eine rege Gegenwehr der Ausschussmitglieder mit der Bitte um folgende Wortmeldung.

Herr Chr. Schmiedeberg stellt den Antrag für 10 Minuten noch die Diskussion weiterhin fortführen zu lassen und dann zur Beschlussfassung zu kommen. Dem Antrag von Herrn Chr. Schmiedeberg zur Geschäftsordnung wird mit 5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zugestimmt.

 

Herr Holtz stellt den Antrag, dass die Glaswand, welche am Strand zur Abschirmung zum Naturschutzgebiet errichtet werden soll, nicht realisiert wird. Dem Antrag von Herrn Holtz wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Holthusen führt hierzu aus, dass der Naturschutzbereich zwischen dem Strandabschnitt Tarnewitzer Huk und dem Strandabschnitt Tarnewitzer Weiße Wiek folgende Punkte zu beachten sind:

 

Bevor Baurecht geschaffen wird, sind durch die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die Umsetzbarkeit, Finanzierung und der dauerhafte Erhalt folgender Maßnahmen zu sichern:

  • Einzäunung der Dünen zwischen Strandaufgang Strandklinik und dem letzten Strandaufgang vor der Halbinsel Tarnewitzer Huk (zusätzliche Maßnahmen)

Aufstellung von Informationstafeln zur Schutzwürdigkeit der Dünenlebensräume, insbesondere zu den Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie.

  • Konkrete Ausgestaltung einer dauerhaften Barriere entlang der westlichen Grenze des NSG Tarnewitzer Huk vom Flachwasserbereich über Strand und Düne bis zum Küstenschutzdeich, mit der ein unbefugtes Betreten des NSG wirksam vermieden wird.

 

Die Punkte, die Herr Holthusen verlesen hat, werden als Anlage zur Niederschrift genommen.

 

Herr Klein stellt abschließend noch die Nachfrage zu den Ferienwohnungen, ob die Betreibung ausschließlich über das Hotel erfolgen wird. Die Planerin Frau Hackel-Kaape von HKT Architekten aus Hamburg teilt mit, dass die Betreibung der Ferienwohnungen ausschließlich über das Hotel erfolgt. Das Dauerwohnen kann nicht über den zugehörigen Hotelbetrieb abgedeckt werden, hier autarkes Dauerwohnen.

 

Herr Klein stellt sodann den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), der zugehörigen Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

  1. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden:  durch die Strandpromenade und das Flurstück 9/79 Flur 3 der                                           Gemarkung Tarnewitz, 

-          im Osten:  durch das Grundstück Tarnewitzer Huk Nr. 3a, 3b, 5a, 5b, 5c,                              7a, 7b, 7c sowie dem davon nördlich vorhandenen Wald,

-          im Süden:  durch die Straßen "Ostseeallee" und "Tarnewitzer Huk" sowie                              die Grundstücke der Albin-Köbis-Siedlung Nr. 7a bis 10b,

-          im Westen:  durch die Grundstücke der Albin-Köbis-Siedlung Nr. 1a bis 6b.

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 inklusive der zugehörigen Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 

  1. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung ist gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. In der Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

1

Enthaltung:

1

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Michael Steigmann

 

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Steigmann wieder Platz und Herr Klein übergibt die Sitzungsleistung wieder an Herrn Steigmann.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=118245&selfaction=print