03.12.2020 - 7 Bebauungsplan Nr. 21.4 der Stadt Klütz für eine...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Frau Lederer erklärt sich für befangen.

 

Herr Mahnel teilt mit, dass aus Sicht der Ordnungsbehörde kein Bedarf zum Handeln hinsichtlich des ruhenden Verkehrs während der Saison bestand. Zur Entzerrung des ruhenden Verkehrs wurden Parkflächen im hinteren Bereich des Grundstückes geschaffen. Zusätzlich wurde Beschilderung aufgestellt, die ein geordnetes Parken ermöglicht. Herr Mahnel stellt den Entwurf vor. Art der Nutzung MI. Der Gebietscharakter soll entsprechend erhalten bleiben. Es sollen zwei Grundstücke entstehen. In den textlichen Festsetzungen soll gesichert sein, wenn die Nutzung als Parkplatz aufgegeben wird, dass die Nutzung auf Wohnen beschränkt wird. Die Anzahl der Häuser ist grundstücksbezogen festzusetzen.

 

Herr Mahnel stellt seine Vorstellung für die Protokollanlage zur Verfügung.

 

Im Weiteren wird sich darauf verständigt, die Obergrenze WA auf 0,4 für die GRZ 1 festzulegen. Eine Festlegung der Grundstücksgröße soll getroffen werden und über die Festlegung einer Baugrenze soll die bebaubare Fläche definiert werden, sowie der Anzahl der WE soll festgeschrieben werden.

 

Arbeitsauftrag an die Verwaltung:

Es ist zu klären, wie die Zufahrtssituation ausgeführt werden soll. Hier muss zu den Eigentumsverhältnissen geklärt werden, ob Grunderwerb getätigt werden muss, bzw. ob eine Umwidmung vollzogen werden kann.

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Anlagen

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