08.12.2020 - 6 Zukunft Sport- und Freizeitanlage

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nachdem der Verein die Kündigung des Betreibervertrages zum 01.01.2021 eingereicht hat, ist zu entscheiden, wer die zukünftige Betreuung der Sportanlage übernehmen wird. Ein Gespräch mit dem Sportverein SC Boltenhagen hat zu keinem anderen Ergebnis geführt. Die Kündigung bleibt seitens SC Boltenhagen weiterhin bestehen. Herr Schmiedeberg bittet Herrn Klein um Auskunft über die Unterhaltungskosten der Sportanlage. Anschließend tauschen sich die Mitglieder darüber aus, wie eine weitere Nutzung der Sport- und Freizeitanlage in Boltenhagen durch den SC Boltenhagen hinsichtlich finanzieller Aspekte aussehen kann. Es steht zur Diskussion, ob eine Nutzungsgebühr erhoben werden sollte. Es wird bei diesem Vorschlag zu bedenken gegeben, dass bei Erhebung einer Nutzungsgebühr für die Sport- und Freizeitanlage konsequenterweise ebenfalls eine Nutzungsgebühr für die Sporthalle erhoben werden sollte.

Über die vorgeschlagenen Varianten der Fortführung wird sich umfangreich ausgetauscht. Es wird vorgeschlagen, die Kurverwaltung mit der zukünftigen Betreuung der Sport- und Freizeitanlage zu beauftragen. Herr Giewald lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1. Die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Vereinshauses und dessen Kosten übernimmt die Gemeinde Kurverwaltung.

2. Die Pflege des Walls übernimmt der Bauhof.

3. Die Vermietung der Tennisplätze an Urlauber übernimmt die Kurverwaltung.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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