13.10.2020 - 10 Alte Feuerweh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Tesche, julia
- Datum:
- Di, 13.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herrn Holthusen wird das Rederecht erteilt. Er stellt vor, dass ein Fördermittelprogramm von 2022 bis 2027 aufgelegt wird. Hier geht es um einen Hotspot biologischer Vielfalt, welcher hier in Boltenhagen vorliegt. Hier könnte evtl. ein Naturschutzprojekt realisiert werden, z. B. ein Infopoint bzw. eine Ostseestation. Das Jahr 2021 könnte man als Vorbereitunterphase nutzen. Es würde eine 90 %ige Förderung geben, wo 10 % als Eigenanteil bei der Gemeinde bleibt. Eine Betreibung könnte über die Kurverwaltung bzw. Naturschutzvereine oder Stiftungen erfolgen.
Die anwesenden Ausschussmitglieder sprechen sich grundsätzlich positiv zu dieser Idee aus, sehen das an diesem Standort aber nicht für realisierbar. Sie würden in Erwägung ziehen, dieses Projekt in der Maritimen Begegnungsstätte im Hafen der Weißen Wiek zu realisieren, sofern Stand 33 BauGB für das Baurecht gegeben ist
Die weiteren Ausschussmitglieder sind sich dahingehend einig, an diesem Standort an dem Jugendclub festzuhalten. Hier sollte ein Jugendclub mit Café, welches auch von anderen Vereinen bzw. den Senioren genutzt wird, entstehen.
Herr Holtz stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag um Punkt 3 zu ergänzen – Gebäude als Naturschutzstation
Anschließend lässt Herr Steigmann über den 1. Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „ Altes Feuerwehrgerätehaus“ mit den bestehenden Planungsabsichten weiterzuführen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 9 |
davon anwesend: | 9 |
Zustimmung: | 5 |
Ablehnung: | 1 |
Enthaltung: | 3 |
Befangenheit: | 0 |
Somit ist eine Abstimmung zu den Punkten 2 und 3 hinfällig.
oder
2. die Absicht Baurecht zu erschaffen am Standort des Alten Feuerwehrgerätehauses aufzugeben und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 44 „ Altes Feuerwehrgerätehaus“ aufzuheben. Der Bestand ist abzubrechen um die Flächen aufzuforsten.
oder
3. das Gebäude als Naturschutzstation zu nutzen.