22.09.2020 - 10.2 Zweitwohnsitz nach Melderecht und Abgabenrecht

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Ein Ausschussmitglied erkundigt sich, ob auch in der Stadt Klütz eine deutliche Erhöhung der Zweitwohnungsanmeldung erfolgt ist.

Herr Longerich führt aus, dass die Anmeldungen der Zweitwohnungen nach dem Bundesmeldegesetz im Jahr 2020 stark zugenommen haben.

Die Ausschussmitglieder gehen davon aus, dass sich somit auch die Einnahmen der Zweitwohnungssteuer erhöhen. Herr Longerich erklärt, dass zwischen melderechtliche Zweitwohnung (Nebenwohnung) und steuerrechtliche Zweitwohnung differenziert werden muss.

 

Die Ausschussmitglieder wünschen eine Ausarbeitung der Unterschiede zur nächsten Sitzung.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

ImZeitraum vom 01.01.2020 bis zum 28.09.2020 wurde 460 Nebenwohnungen im gesamten Amtsbereich melderechtlich erfasst. 

Im Verhältnis hierzu betrug die Zahl im Vorjahr 129.

 

Im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Klütz betrug die Zahl der angemeldeten Nebenwohnungen für das Jahr 2019: 24 und für das Jahr 2020 (bis zum 28.09.2020): 34.