24.09.2020 - 6 Bebauungsplan Nr. 39....

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Herr Mahnel führt aus, dass keine Ferienwohnungen im Ortskern realisiert bzw. geduldet werden sollen. Er teilt mit, dass ca. 350 Einwohner mit Hauptwohnsitz in dem betreffenden Planungsbereich gemeldet sind. 20 Einwohner sind hier mit Nebenwohnung/Zweitwohnen gemeldet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, ob diese Wohnungen auch als Ferienwohnungen genutzt werden. Es müssen Festsetzungen hinsichtlich der konkreten Ziele des B-Plans festgestellt werden. Was ist gewollt, WA oder WA mit geringem Gewerbeanteil, dann ist es ein besonderes Wohngebiet. Hier hat man mehr Möglichkeiten auch Gewerbe zu integrieren. Zum Umgang mit den Ferienwohnungen führt er aus, dass hier keine Anträge für genehmigte Ferienwohnungen für das Quartier vorliegen. Herr Mahnel regt an, dass eventuell eine Satzung zum Ausschluss von Zweitwohnen aufgestellt und erlassen werden könnte Es sollen Statistiken analysiert werden, hinsichtlich der Einwohnerstruktur, aus denen ersichtlich ist, in wie vielen Fällen eventuell ein Eigentümerwechsel erfolgen könnte.

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird in den WTU-Ausschuss, zur Klärung weitere Verfahrensweise Zweitwohnen in der Stadt Klütz, verwiesen.

 

Es wird berichtet, dass seit der Corona-Pandemie 500 % mehr Anmeldungen zum Zweitwohnen zu verzeichnen sind. Auch hier soll eine Auskunft von der Seiten der Verwaltung erfolgen, Statistik über Erst- und Zweitwohnen.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Tagesordnungspunkt wurde für den WTU-Ausschuss angelegt.