05.08.2020 - 15.2 Verwarnung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Frau van Meeteren berichtet, dass es vor Jahren die Möglichkeit gab, dass die Gemeindevertreter auch selbst Verwarnungenl fürs Falschparken verteilen konnten. Seitens der Verwaltung ist diese Möglichkeit zu prüfen.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Somit darf nur das Amt Klützer Winkel diese Aufgaben wahrnehmen. Da in den letzten Jahren immer deutlicher wurde, dass die Gemeinden unterschiedliche Bedarfe bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs haben, werden nunmehr öffentlich-rechtliche Verträge seitens des Amtes Klützer Winkels vorbereitet. In diesen Verträgen sollen sodann die Anzahl der Mitarbeiter*innen für die Gemeinde sowie die Abrechnungsmodalitäten geregelt werden.