26.05.2020 - 6 ländlicher Wegeausbau von der L03 nach Wichmann...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird der Hinweis gegeben, dass der Ausbau des ländlichen Weges für die Belastungsklasse der angrenzenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge ausgelegt werden muss. Hier spricht man von z.Z. 40 t. Zusätzlich wird der Hinweis gegeben, dass der Ausgleich für die Versiegelung zu berücksichtigen ist. Im Weiteren sei zu betrachten, dass der Ausbau auch für die touristische Entwicklung berücksichtigt werden soll, hier sollte ein Verbindungsweg zwischen dem Urwald und der Ortslage Wichmannsdorf Ausbau in Erwägung gezogen werden könnte.

 

Der Wegeausbau hat in Abstimmung mit der Christinenfeld Projekt GmbH zu erfolgen.

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. den ländlichen Wegeausbau von der L03 nach Wichmannsdorf Ausbau
  2. für die Realisierung der Baumaßnahme werden Fördermittel eingeworben
  3. für die notwendigen Planungsunterlagen ist ein entsprechendes Ingenieurbüro zu beauftragen, dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Planerausschreibung durchführen
  4. der Bürgermeister wird ermächtigt, die Leistungsphasen 1 und 2 für die Fördermittelakquise an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Ab Leistungsphase 3 ist neu zu vergeben. einen Stufenvertrag mit dem wirtschaftlichsten Bieter abzuschließen
  5. Der Wegeausbau hat in Abstimmung mit der Christinenfeld Projekt GmbH zu erfolgen.
  6. die finanziellen Mittel werden im Haushaltplan 2020/2021 bereitgestellt
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=114480&selfaction=print