26.05.2020 - 4 Entwässerungskonzept (RW-Kanalsanierungskonzept...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

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Hier kommt es zu einer Grundsatzdiskussion zur Notwendigkeit der Ingenieurbeauftragung. Laut Aussage von Herrn Chr. Schmiedeberg besteht hier keine Notwendigkeit. Es soll eine Niederschlagswassersatzung aufgelegt werden, hinsichtlich der Verpflichtung eines Anschlusszwangs. Frau Pettkus legt die Notwendigkeit der Voruntersuchung zur Betrachtung des Gesamtkonzeptes, Niederschlagswasser des OT Tarnewitz, dar.

 

Sodann stellt Herr Chr. Schmiedeberg den Antrag, kein Ingenieurbüro zu beauftragt. Dieses sei nicht zielführend. Es sollen Gespräche mit dem Zweckverband geführt werden und ein gemeinsames Vorhaben realisiert werden. Es ist unstrittig, dass die Regenwasseranlagen im OT Tarnewitz erneuert werden müssen.

 

Herr Detlef Rödiger stellt den Antrag, die Beschlussvorlage bis auf weiteres zurückzustellen, es soll die weitere Vorgehensweise mit dem Zweckverband abgestimmt werden. In der kommenden Bauausschusssitzung soll der Zweckverband diesbezüglich anwesend sein und die Herangehensweise zur Betrachtung eines gesamtheitlichen Regenwasserkonzeptes bzw. eine Realisierungsmöglichkeit für die Entwässerungssituation Tarnewitz Dorf darlegen.

 

Den beiden vorgenannten Anträgen wird einstimmig zugestimmt.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Termin vorab mit dem ZVB GVM am 09.06.2020, anschließend Vorstellung ZVB im BA

 

 

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