13.05.2020 - 9 Beschluss über den Entwurf und die erneute Ausl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Schultz, Maria
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Zierow
- Datum:
- Mi, 13.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Langer erläutert die Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Zierow Strand“ und übergibt das Wort anschließend an Herrn Müller vom Planungsbüro bab. Herr Müller stellt das Planvorhaben vor. Er geht auf die Ziele des Vorhabens und die eingegangen Stellungnahmen, sowie auf die vorgenommenen Änderungen am Entwurf ein.
Herr Drobig regt an, den Insektenschutz in der Planung künftig mehr zu berücksichtigen, da es künftig ein Insektenschutzgesetz geben könnte und regt in diesem Zusammenhang an „kritisch vorausschauend zu planen“ und den Artenschutz zukunftsorientiert zu berücksichtigen.
Herr Domschat fasst zusammen, dass der Arten- und Naturschutz im gestalterischen Rahmen auch weiterhin möglich sein wird.
Herr Müller teilt mit, dass von einer Berücksichtigung möglicher zukünftiger Gesetze Abstand genommen werden sollte und der Naturschutz im Rahmen des Bebauungsplanes Berücksichtigung findet.
Herr Elsholz teilt seinen Unmut über die Änderungen am Entwurf des Bebauungsplans aufgrund falscher Darstellungen in den Stellungnahmen mit.
Herr Boge regt an, die Auslegungen noch transparenter zu gestalten, um die Bürger mehr zu beteiligen.
Anschließend lässt Herr Langer über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:
1. Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
3. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die erneute öffentliche Auslegung zu unterrichten.
4. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.
5. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung hinzuweisen.
Anlagen zur Vorlage
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