06.02.2020 - 10 Ortslage Dönkendorf Außenbereichssatzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Für den Entwurf der Satzung sind folgende Punkte aufzunehmen:

  • Die Gestaltungssatzung für die Ortslage Dönkendorf ist zu verankern.
  • Für die Gebäude sind Mindestgrundflächen festzusetzen, die ortstypisch sind.
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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Bereich des südwestlichen Ortsrandes der Ortslage Dönkendorf nach § 35 Abs. 6 BauGB.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der städtebaulichen Abrundung und Ordnung der Ortslage.

Der Geltungsbereich der bebauten Bereiche im Außenbereich mit einer Größe von rund 0,5 ha stellt den südwestlichen Ortsrand der Ortslage Dönkendorf dar und umfasst die Flurstücke 96, 98 (teilweise), 99 (teilw.), 100 (teilw.) und 101 (teilw.) der Flur 2, Gemarkung Dönkendorf. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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