04.02.2020 - 6 Beschluss über die Haushaltssatzung der Stadt K...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nevermann übergibt das Wort an Frau Vullert. Frau Vullert erläutert ausführlich den Haushalt 2020 für die Stadt Klütz. Sie geht dabei insbesondere auf den Ergebnishaushalt mit Jahresergebnis, den Finanzhaushalt mit dem Muster 5b und den Investitionen einschl. Ermächtigungsvorträgen ein. Auftretende Fragen werden beantwortet. Im Hinblick auf den Wegfall der dauernden Leistungsfähigkeit diskutieren die Finanzausschussmitglieder über die finanzielle Grundausstattung der Gemeinden.

 

Frau Vullert erläutert die Änderungen durch das neue FAG 2020. Sie geht insbesondere auf die Sonderzuweisung nach § 27 FAG ein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hebesätze der Stadt 20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Durchschnitzhebesätzen der Gemeindegrößenklassen des Jahres 2018 liegen.

 

Hierzu erläutert Frau Vullert den Zusammenhang zwischen Nivellierungshebesätze und Schlüsselzuweisungen. Sie weist darauf hin, dass die aktuellen Hebesätze derzeit unter den neuen gesetzlichen vorgegebenen Nivellierungshebesätzen liegen und somit die die Stadt Klütz die Voraussetzungen nicht erfüllt, um nach § 27 FAG M-V Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleiches oder Sonderzuweisungen für das Jahr 2020 im Jahr 2021 erhalten zu können.

 

Frau Krawetzke befürwortet die Anhebung der Hebesätze. Seitens der Verwaltung soll eine Neuberechnung der Umlegung der Gebühren der Wasser- und Bodenverbände auf die Grundsteuer A und B nach dem Verhältnis der Flächengröße erfolgen.

 

In dem Zusammenhang weist Frau Vullert darauf hin, dass auf Grund der Anhebung der Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer sich die Einnahmen um 70.000,00 € erhöhen.

 

Des Weiteren erhält die Stadt Klütz eine Zuweisung in Form der Infrastrukturpauschale nach § 23 FAG. Frau Vullert informiert über die Höhe der Infrastrukturpauschale von 225.000 € und  bittet die Finanzausschussmitglieder um eine Entscheidung, für welche Maßnahme die Mittel der Infrastrukturpauschale eingesetzt werden sollen.

Die Finanzausschussmitglieder empfehlen die Infrastrukturpauschale für die Unterhaltung der Infrastruktur einzusetzen. Die Festsetzung  der Maßnahme für die Infrastrukturpauschale soll im Hauptausschuss erfolgen.

 

Die Stadt Klütz weist im Ergebnishaushalt vor Veränderungen der Rücklagen einen Jahresfehlbetrag aus. Dieser setzt sich auch in den Folgejahren fort.

Das Haushaltssicherungskonzept ist in 2020 fortzuschreiben. Zur Abdeckung von Liquiditätsengpässen wird ein Kassenkredit von 800.000 € veranschlagt. Dieser ist genehmigungspflichtig.

 

Bezogen auf dem Tabelle der freiwilligen Leistungen, merkte Herr Rappen an das die Unterhaltung der Mehrzweckhalle nach seiner Ansicht nicht im vollen Umfang zu den freiwilligen Leistungen anzurechnen ist, da die Mehrzweckhalle zum größten Teil durch die Schule genutzt wird.

 

Die Finanzausschussmitglieder stellten weiterhin klar, dass die Poliermaschine für die Mehrzweckhalle nicht durch die Stadt Klütz angeschafft werden soll. Diese sollte durch die Reinigungsfirma bereitgestellt werden.

 

Frau Vullert informiert weiterhin die Ausschussmitglieder über die Höhe der Kreis-  und Amtsumlage.  Die Amtsumlage steigt somit gegenüber dem Vorjahr um 110.100 €.

 

Herr Rappen bitte im Hinblick auf den Schullastenausgleich zwischen Boltenhagen und Klütz um eine Aufstellung des Schullastenausgleichs zwischen den beiden Schulen.

 

Im Anschluss wird näher auf einzelne Aufwendungen eingegangen.

Frau Vullert informiert die Finanzausschussmitglieder, dass die in den Unterhaltungen der Gemeindestraßen enthaltenen Maßnahmen nach neuer Kostenrechnung ergeben hat, dass das eine Reduzierung von 120.000 € auf ca. 60.000 € - 70.000 € erfolgen kann.

 

Die Finanzausschussmitglieder empfehlen eine Reduzierung der Unterhaltung der Gemeindestraßen auf 70.000 €.

 

Herr Rappen merkt an, das im Investitionsplan im Produkt Zentrale Dienste bei den Grundstückkäufen und –verkäufen die Namen zu entfernen sind. Weiterhin bittet er, bei größeren Veränderungen in den Aufwendungen gegenüber den Haushaltvorjahren mit einer Bemerkung den Grund zu erfassen. Im Anschluss erfragt er den aktuellen Stand der Zweitwohnsitzsteuer. Frau Vullert informiert über den aktuellen Stand und die Vorgehensweise im Bereich der Zweitwohnsitzsteuer.

 

Die Änderung des Stellenplans ohne Nachtragshaushalt ist bis zu einer Stelle von 0,5 Stellenanteilen möglich.

 

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich der Anlagen, nebst der o. g. Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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