04.02.2020 - 5 Grundsatzbeschluss zur Umlegung der Gebühren de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Neubauer, Carmen
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Di, 04.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Carmen Neubauer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Krawetzke regt an die Berechnung der Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes über die Hebesätze der Grundsteuer A und B nach dem Verhältnis der Flächengröße vorzunehmen. Dem Vorschlag folgen die Ausschussmitglieder.
Der Finanzausschuss empfiehlt die Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes über die Grundsteuer A und B. Die Berechnung der Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes über die Grundsteuer A und B soll unter der Voraussetzung, dass die Umlegung der WBV Gebühren nach dem Verhältnis der Flächengröße zu berechnen ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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13,9 kB
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