23.01.2020 - 6 Beschluss der Satzung der Gemeinde Zierow über ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rauch übergibt das Wort an Frau Stöckmann. Diese teilt den Ausschussmitgliedern eine aktuelle Synopse der Kurabgabensatzung aus, da auf Grund von aktuellen Rechtsprechungen eine Anpassung notwendig geworden war. Sie erläutert die Synopse und gibt den Hinweis auf die Unzulässigkeit der Höhe der Kurabgabe für die Tagesgäste. Die Höhe hatte auch schon die Verwaltung in der alten Satzung moniert. Nach einer regen Diskussion über die Höhe der Kurabgabe für die Tagesgäste sprechen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, die Höhe unverändert beizubehalten.

Nachfolgende Änderungen sollen zusätzlich erfolgen:

 

-          § 5 Abs. 6 wird gestrichen

-          § 11 (1) dieser Schätzung (es soll das r ergänzt werden)

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Satzung der Gemeinde Zierow zur Erhebung vor Kurabgaben. Die rückwirkende Veranlagung für die Inhaber eine Wohngelegenheit/Zweitwohnungsinhaber nach § 4 der jeweilig geltenden Satzung erfolgt für die zurückliegenden Jahre 2017-2019, mit den o. g. Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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