10.12.2019 - 7 VE Plan Nr. 7 "Tarres Resort" ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Di, 10.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Steigmann erklärt sich für befangen und übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Klein.
Seitens der Planerin und des Vorhabenträgers werden die Ergebnisse der Einwohnerversammlung vorgestellt und deren Einfluss auf die vorgelegten Planungen. Der Bauausschuss wünscht, dass insbesondere die Hotelplanung mit Ansichten und Grundrissen hinterlegt wird, um erkennen zu können, inwieweit das Hotelkonzept (Wellness und Bewirtung) umgesetzt wird. Diese Unterlagen werden für die Sitzung der Gemeindevertretung noch beigefügt. Weiterhin verständigt man sich dazu, dass die Beschlussvorlage geändert wird. Diese soll nur noch als „Beschluss“ und nicht mehr als „Grundsatzbeschluss“ tituliert werden.
Herr Kupsch stellt den Antrag, dass die Realisierung der einzelnen Objekte in folgender Reihenfolge erfolgen soll:
1. die Hotelanlage
2. die Einzel- und Doppelhäuser im Inneren des Plangebietes
3. die drei Gebäude an der Ostseeallee
Diese Reihenfolge ist im Durchführungsvertrag festzuschreiben.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Lageplan vom 27.11.2019 als Grundlage für die weitere Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7; er gilt derzeit als derjenige Lageplan des Vorhaben- und Erschließungsplanes.
2. Als Planungsziele werden bestätigt (gemäß Anlage gemäß Anlage "Planerische Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Tarres Resort" – Stand: November 2019):
- Errichtung eines Hotels mit 4 Vollgeschossen und insgesamt maximal 78 Studios (Erweiterung auf 92 Studios bei gleicher Fläche und Bettenanzahl möglich),
- Errichtung von 23 Doppelhäusern mit insgesamt maximal 46 Doppelhaushälften (max. 2 Wohneinheiten je Doppelhaushälfte) und
- Errichtung von 4 Einzelhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten je Einzelhaus.
Folgende Reihenfolge ist im Durchführungsvertrag festzuschreiben:
1. die Hotelanlage
2. die Einzel- und Doppelhäuser im Inneren des Plangebietes
3. die drei Gebäude an der Ostseeallee
3. Das Hotel ist über die Straße "Tarnewitzer Huk" über eine Zufahrt zur Tiefgarage verkehrlich erreichbar.
Die sonstigen Ferienhäuser sind an der Ostseeallee verkehrlich anzubinden.
4. Auf der Grundlage des Lageplanes ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan zu entwickeln und die Zielsetzung mit den naturschutzfachlichen Anforderungen (insbesondere Natura 2000-Schutzgebietskulisse und Artenschutzbelange) in Vereinbarung zu bringen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 9 |
davon anwesend: | 8 |
Zustimmung: | 6 |
Ablehnung: | 1 |
Enthaltung: | 0 |
Befangenheit: | 1 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Michael Steigmann
Nach der Beratung und Abstimmung übernimmt Herr Steigmann wieder die Sitzungsleitung.
Anlagen zur Vorlage
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