28.11.2019 - 4 Förderrichtlinie zur Verteilung von Zuwendungen...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Herr Schmiedeberg teilt mit, dass die vom Amt erstellte Vorlage nicht den Anforderungen an eine Richtlinie entspricht. Als Orientierung für eine inhaltlich vollumfängliche Förderrichtlinie stellt Herr Schmiedeberg die Förderrichtlinie zur Förderung der Vereine, der Gemeinde Göda vor. Die Ausschussmitglieder diskutieren über die festzulegenden Inhalte der Richtlinie. Unter anderem werden die Rechtssicherheit, Fristen zur Antragsstellung, Fristen zur Abgabe der Nachweisbelege, sowie Sockelbeträge für gemeinnützige Übungs- und Projektleiter thematisiert. Herr Giewald teilt mit, dass unter Punkt II, in der von der Amtsverwaltung erstellten Förderrichtlinie diverse Inhalte zu streichen sind. Die Notizen und Streichungen seitens Herrn Giewald liegen dem Protokoll anhängend bei und werden der Verwaltung übergeben. Es wird beantragt, drei verbindliche Themen festzulegen, die in die Richtlinie mit aufgenommen werden sollen. Diese lauten:

 

1.

Die Verwendungsnachweise zur Auszahlung des Zuschusses sind der Amtsverwaltung bis spätestens zum 31.03. im Folgejahr, nach der erfolgten Maßnahme, vorzulegen.

 

2.

Der Antrag der Förderung muss mindestens bis zum 30.09. eines Jahres bei der Amtsverwaltung, für den Erhalt der Förderung im Folgejahr, vorliegen.

 

3.

Zulässig für die Antragstellung sind ausschließlich gemeinnützige Vereine, dessen Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bestätigt ist.

 

Herr Giewald lässt über die gestellten Anträge im Einzelnen abstimmen:

 

Zu 1)

Antrag zur Übernahme des Themenpunktes in die Förderrichtlinie zur Verteilung von Zuwendungen an Vereine: Die Verwendungsnachweise zur Auszahlung des Zuschusses sind der Amtsverwaltung bis spätestens zum 31.03. im Folgejahr, nach der erfolgten Maßnahme, vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Zu 2)

Antrag zur Übernahme des Themenpunktes in die Förderrichtlinie zur Verteilung von Zuwendungen an Vereine: Der Antrag der Förderung muss mindestens bis zum 30.09. eines Jahres bei der Amtsverwaltung, für den Erhalt der Förderung im Folgejahr, vorliegen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Zu 3)

Antrag zur Übernahme des Themenpunktes in die Förderrichtlinie zur Verteilung von Zuwendungen an Vereine: Zulässig für die Antragstellung sind ausschließlich gemeinnützige Vereine, dessen Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bestätigt ist.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Herr Schmiedeberg stellt außerdem den Antrag den 3. Themenpunkt der Förderrichtlinie enger einzugrenzen. Grundsätzlich sollten 60% der Vereinsmitglieder in Boltenhagen ortsanssig sein, oder die beauftragte Maßnahme findet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen statt oder kommt ihr zu Gute.

Herr Giewald lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Herr Schmiedeberg spricht sich für die Einführung eines Sockelbetrages aus und schlägt vor, dies sowohl vereins- als auch projektbezogen umzusetzen und in die Richtlinie mit aufzunehmen.

Herr Giewald schlägt vor, diesen Punkt zur Diskussion in die nächste Sitzung auf die Tagesordnung zu nehmen. 

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Dokument nicht im Bestand.
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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik: Die Änderungen wurden in die Richtlinie eingearbeitet.

 

 

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Anlagen

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