04.12.2019 - 7 Verordnung des Amtes Klützer Winkel über das Fü...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Klein übergibt das Wort an Frau Dietrich vom Amt Klützer Winkel.

 

Frau Dietrich erläutert, dass in öffentlichen Bereichen in denen Leinenzwang gewünscht wird, dieses durch die Gemeinde eigenständig geregelt werden kann.

 

Herr Steigmann verweist auf die Ortssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und informiert, dass aufgrund eines Erlasses einer Satzung des Amtes Klützer Winkel die bis dahin gültige Ortssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ausgehebelt und vom Landkreis zum 16.07.2018 aufgehoben wurde. Er bezeichnet dies als Eingriff in die Hoheitsrechte der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

Nach kurzer Diskussion der Kurbetriebsausschussmitglieder baten diese um Prüfung seitens des Amtes Klützer Winkel, welche Satzungen (Ortssatzung) und Ordnungen (Hundeverordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen) zurzeit gültig sind.

 

Frau Bräunig stellt den Antrag, dass im gesamten Gemeindegebiet Leinenzwang festgelegt wird, außer in der Vor- und Nachsaison am Strand.

 

Herr Klein lässt über den Antrag von Frau Bräunig abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

1

Enthaltung:

1

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Die Gemeindeverordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betreffend den Kurbetrieb und den Fremdenverkehr in  der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 25. November 1998 nebst Änderungsverordnung ist durch die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Klützer Winkel - Der Amtsvorsteher - mit Datum vom 16. Juli 2018 aufgehoben worden. Der Landkreis NWM hat hierzu aufgefordert, da das Amt Klützer Winkel eine Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 09. Februar 2018 für das gesamte Amtsgebiet erlassen hat und somit auch für die Gemeinde anzuwenden ist. Der Bürgermeister ist über die Aufhebung in Kenntnis gesetzt worden.

 

Zudem hat die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Klützer Winkel - Der Amtsvorsteher - die Verordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über das Halten und Führen von Hunden vom 15. Oktober 1998 mit Datum vom 10. Februar 2020 aufgehoben. In der Prüfung wurde festgestellt, dass die Regelungen durch den Erlass der Verordnung über das Führen und Halten vom  Hunden vom 4. Juli 2000 in einem Spezialgesetz geregelt worden. Der Bürgermeister ist über die Aufhebung in Kenntnis gesetzt worden. Ein Hinweis ist im Amtsblatt 3/2020 erfolgt.

 

Das Amt Klützer Winkel plant aktuell mit der Umsetzung der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden im Amt Klützer Winkel Regelungen aufzustellen, um insbesondere das Führen an der Leine weiter zu regeln. 

 

 

 

 

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