11.11.2019 - 5 Beschluss über die Möglichkeit der nachträglich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Sellmann, Marie
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Mo, 11.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Marie Frewell
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Finanzausschussmitglieder sind der Auffassung, dass aufgrund des zwischenzeitlichen Zeitablaufes von etwa 9 Jahren seit Abschluss der Vereinbarung und den damit verbundenen geldwerten Vorteilen gegenüber den anderen Grundstückseigentümern ein Abschlag von 20 % nicht (mehr) gerechtfertigt ist. Sie tendieren zu einem Nachlass von 10 %.
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dass die Grundstückseigentümer den Ablösebetrag (welcher aus den bereits geschlossenen Ablösevereinbarungen resultiert) nachträglich entrichten können. Die Ermäßigung des Beitrages wird wegen Zeitablaufes von 20 % auf 10 % herabgesetzt.