11.11.2019 - 5 Beschluss über die Möglichkeit der nachträglich...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Finanzausschussmitglieder sind der Auffassung, dass aufgrund des zwischenzeitlichen Zeitablaufes von etwa 9 Jahren seit Abschluss der Vereinbarung und den damit verbundenen geldwerten Vorteilen gegenüber den anderen Grundstückseigentümern ein Abschlag von 20 % nicht (mehr) gerechtfertigt ist. Sie tendieren zu einem Nachlass von 10 %.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dass die Grundstückseigentümer den Ablösebetrag (welcher aus den bereits geschlossenen Ablösevereinbarungen resultiert) nachträglich entrichten können. Die Ermäßigung des Beitrages wird wegen Zeitablaufes von 20 % auf 10 % herabgesetzt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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