27.08.2019 - 7 Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Chr. Schmiedeberg und Herr Klein erklären sich für befangen und nehmen im Zuschauerbereich Platz.

 

Herr Kupsch erklärt sich nur unter Protest für befangen. Er möchte bitte, dass durch die Verwaltung geprüft wird, wenn er im Ursprungs-B-Plan Nr. 17 wohnhaft ist, aber nicht an die 6. Änderung angrenzt bzw. nicht in dieser wohnhaft ist, trotzdem eine Befangenheit vorliegt. Er nimmt anschließend ebenfalls in den Zuschauerreihen Platz.

 

Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel erörtert die Änderung des B-Plans Nr. 17. Es kommt zu keinen weiteren Nachfragen von Seiten der Ausschussmitglieder. Anschließend lässt Herr Steigmann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften, und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

  1. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 befindet sich im östlichen Bereich der Ortslage Tarnewitz und wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch das an der Tarnewitzer Straße gelegene Grundstück mit               der Hausnummer 5b (Flurstücke 16/26, 16/27),

- im Osten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke                Tarnewitzer Straße mit den Hausnummern 4 und 5 (Flurstücke
 16/14 und 16/13),

- im Süden: durch das Grundstück Tarnewitzer Straße mit der Hausnummer               6a (Flurstück 16/34),

- im Westen:          durch die Tarnewitzer Straße (Erschließungsstraße).

 

  1. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe auf die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen, ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

3

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Chr. Schmiedeberg, Herr Mirko Klein und Herr Wolfgang Kupsch

 

Nach der Beratung und Abstimmung nehmen die Herren wieder in den Sitzungsreihen Platz.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 Wird am 24.10.2019 in der Gemeindevertretung beraten.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=108434&selfaction=print