27.08.2019 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 "Strand a...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Steigmann erörtert die Beschlussvorlage. Im Gespräch mit den anwesenden Ausschussmitgliedern sollen Fußgängerquerungen von Seiten der Stadt Klütz im Planverfahren Berücksichtigung finden.

 

Herr Steigmann stellt sodann den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Klütz „Strand an der Wohlenberger Wiek - Regelung der Infrastruktur“ die Anregung, Fußgängerquerungen sollten berücksichtigt werden.  Ansonsten werden keine weiteren Anregungen noch Bedenken geäußert. Planungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen werden durch die Planungen der Stadt Klütz nicht berührt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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