22.07.2019 - 11 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Vullert erläutert den Sachverhalt zur Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung und regt an, dass man sich zur neuen Haushaltsplanung über die Festlegung von Budgets Gedanken machen sollte, bzw. welche Leistungen in Planansätzen gekürzt werden können, da sie in Zukunft durch den Bauhof der Stadt Klütz übernommen werden.

Im Detail wird im Finanzausschuss die Liste mit den möglichen Sperrbeträgen durchgesprochen. Die Finanzausschuss-Mitglieder einigen sich darauf, den Punkt „Sanierung der Wohneinheiten Lindenring“ mit 50.000,00 € raus zu nehmen und ebenso bei der Unterhaltung der Straßen einen Ansatz in Höhe von 70.000,00 € zu sperren bzw. im Nachtrag zu verringern. Hier sollte allerdings vorher mit dem Fachbereich Bauwesen Rücksprache gehalten werden. Ebenso soll eine Mitteilungsvorlage für den Bauausschuss zum 08.08.2019 vorbereitet werden.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich der Anlagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

 

Der Nachtrag soll für die Stadtvertretung ausgefertigt werden.

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Anlagen zur Vorlage

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