20.05.2019 - 10 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister und Herr Mahnel informieren die Stadtvertreter zum Sachverhalt. Die Fragen seitens der Stadtvertreter werden ausführlich beantwortet. Herr Mahnel teilt mit, dass noch verschiedene Punkte geklärt werden müssen.

Die Stadtvertreter beauftragen die Verwaltung und Herrn Mahnel, die Belange der Umwidmung der Bahnanlage und die Sachlage zu den verrohrten Leitungen zu klären.

Die Stadtvertreter lassen über die Empfehlung des Hauptausschusses abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

Die aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.             

 

 First- und Traufhöhen sind momentan mit max. 4,50 – 6,50 m festgesetzt, hier muss eine Konkretisierung stattfinden.

 

 Die Immissionsschutzbehörde empfiehlt ein Gutachten zu erstellen. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gibt es nur geringfügige Forderungen.

 

 Stellungnahme beteiligter Privater. Hier liegt eine handschriftliche Stellungnahme vor, von unmittelbar angrenzenden Eigentümern der Flurstücke 56/1 und 57. Hier ist nicht nachvollziehbar, was die angrenzenden Eigentümer mit ihrer Stellungnahme ausdrücken wollen. Hier sollen Gespräche mit den Eigentümern geführt werden, um eine Präzisierung der Stellungnahme vorzunehmen. Für die angrenzenden Flurstücke 220/4 und 220/6 liegt ebenfalls eine Stellungnahme vor. Hier wird darauf hingewiesen, dass es sich um gewidmete Bahnbetriebsflächen handelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

An das zuständige Planungsbüro zur Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weitergeleitet

 

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