13.05.2019 - 7 B- Plan Nr. 45 der Gemeinde Ostseebad Boltenhag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Seitens der Gemeinde sollte überlegt werden, ob weitere Gebiete am Strand für derartige Anlagen geplant werden sollten.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Beachlounge“.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 45 wird wie folgt begrenzt:

- im Nordosten: durch Flächen, die als Strand genutzt werden,

- im Südosten: durch die Seebrücke,

- im Südwesten: durch die Düne,

- im Nordwesten: durch Flächen, die als Strand genutzt werden.

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Errichtung einer Beachlounge bestehend aus „fliegenden Bauten“ für Lager und Cocktailbar,

-          Errichtung einer Terrasse mit Holzfußboden,

-          WC und Sanitäranlagen.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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