25.04.2019 - 8 Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 40 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stadt Klütz ist Verpächter des sog. Parkplatzes Steinbeck. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parkplatz momentan in einem unbeplanten Bereich betrieben wird. Für die Betreibung des Parkplatzes und des Imbisses gibt es keine Genehmigung. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Pächter weiterhin die Nutzung eines Parkplatzes und Imbisses ausüben soll. Es ist somit ein Aufstellungsbeschluss zur Schaffung eines Parkplatzes mit Imbissbetrieb zu fassen.


Von der Verwaltung ist abzuprüfen, ob der Parkplatz betrieben werden kann ohne die Aufstellung eines B-Planes, wenn der Imbiss entfällt.

 

Anschließend lässt Herr Holst über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 für den Bereich des Parkplatzes in Steinbeck.

 

  1. Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. Der Planbereich wird begrenzt.

-                 im Norden:  durch den Europäischen Radfernweg,

-                 im Osten:    durch den Europäischen Radfernweg,

-                 im Süden und

  im Westen:  durch Flächen für die Landwirtschaft.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für:

-                 Sicherung eines Parkplatzes für Strandbesucher,

-                 Sicherung eines Gebäudes für Versorgung und Infrastruktur.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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