02.04.2019 - 7 Bebauungsplan Nr. 38 der Gemeinde Ostseebad Bol...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Herr Stephan Möller vom Ingenieurbüro Möller stellt die technische Ausbauplanung für die Erschließung des B-Plans Nr. 38 vor. Er führt aus, dass Ende der 14. KW die Planung soweit ist, dass sie dem Planungsbüro Mahnel zur Einarbeitung in den Bebauungsplan zur Verfügung gestellt werden kann.

Auf Nachfrage zur Notwendigkeit des RRB erörtert Herr Möller, dass lt. DWA nur eine bestimmte Wassermenge ungedrosselt in Gewässer II. Ordnung abgeleitet werden darf. Daher ist es notwendig, Anlagen zur Drosselung bzw. Rückhaltung der Wassermengen vorzusehen. Letztendlich entscheidet die Wasserbehörde über die Notwendigkeit.

 

Sachverhalt zur Kenntnis genommen

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