02.04.2019 - 9 Vorhaben: "Alter Sportplatz" in der Ostseeallee 42...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Herr Mörke von der Lindhorst Gruppe und Herr Wulf von Wulf Projektentwicklung stellen die Entwurfsplanung zur Bebaubarkeit des Grundstücks Ostseeallee 42a vor.

Insgesamt sind ca. 80 Wohneinheiten in 4 Gebäuden geplant. 2 Gebäude sollen der Wohnraumanmietung von Mitarbeiterunterkünften dienen. aja Hotel und Strandhotel haben bereits Interesse zur Anmietung bekundet. 2 Gebäude sollen für den freien Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Lindhorst Gruppe baut und ist anschließend Verwalter/Vermieter.

Planung:

1. Art der Nutzung: WA

2. Grundflächenzahl: 0.38

3. Anzahl der Vollgeschosse: III (III. Geschoss Staffelgeschoss bzw. III. Geschoss mit vorgehängter Mansarde)

 

Im Anschluss an die Vorstellung kommt es zu einer regen Diskussion der Anwesenden.

 

Folgende Punkte werden angesprochen:

  • die Gemeinde möchte, dass auf dem Grundstück eine kleinteilige Bebauung mit einer Abtreppung der Gebäudehöhe zu den Wiesen hin realisiert wird
  • wie kann rechtlich abgesichert werden, dass es auch Mitarbeiterunterkünfte werden
  • es muss erst noch der Bedarf für die Größe der Bebauung (80WE) geprüft werden
  • es soll eine Nutzungsabsicherung über Eintragung ins Grundbuch oder Baulastenkataster erfolgen, eine Teilung nach § 22 BauGB soll ausgeschlossen werden.

 

Festlegungen für die Bebaubarkeit der Flächen durch die Gemeinde waren:

1. Art der Nutzung: WR

2. Grundflächenzahl: 0.20-0.25

3. Anzahl der Vollgeschosse: II

4. Firsthöhe < 9,00m

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung einen Beschluss gefasst hat, die Bebaubarkeit der Flächen erst weiter voranzutreiben, wenn die Bebauung Pflegeheim erfolgt ist und die Entwicklung aja Hotel und Strandhotel feststeht.

 

 

Es erfolgt keine Festlegung bzw. Beschlussempfehlung.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

davon anwesend:

 

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Enthaltung:

 

Befangenheit:

 

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

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Anlagen zur Vorlage

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