07.03.2019 - 7 B- Plan Nr. 32 "Strand an der Wohlenberger Wiek...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Do, 07.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes; bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
- Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt
- im Nordwesten durch die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 15,
- im Südwesten durch den Übergang zu den Polder- und Wiesenflächen,
- im Südosten durch die Grenze zur Nachbargemeinde Hohenkirchen,
- im Nordosten im Wesentlichen durch den Verlauf der Landesstraße (L01) und den Verlauf des begleitenden Geh- und Radweges.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
- Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- Die öffentliche Auslegung auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Die GRZ wird festgesetzt auf 600 m² überbaubare Fläche für alle drei Gebiete. Für Werbeanlagen ist abzuprüfen, ob die Werbesatzung der Stadt Klütz auch für diesen Bereich zutrifft. Die Ausgleichsflächen müssen verändert werden, da ein Grundstückstausch durchgeführt worden ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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352,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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