28.01.2019 - 8 Beschluss der Satzung der Stadt Klütz über die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Neubauer, Carmen
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Mo, 28.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Carmen Neubauer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Krawetzke merkt an, dass in § 3 der letzter Absatz gestrichen werden kann, da eine Regelung hinfällig ist. Zudem diskutieren die Finanzausschussmitglieder über die Regelungen in § 4 Abs. 2 und Abs. 5. Hier soll eine analoge Regelung wie in der Straßenreinigungssatzung erfolgen.
Die Finanzausschussmitglieder diskutieren über den rückwirkenden Eintritt der Satzung. Der Finanzausschuss schlägt vor, die Satzung zum 01.01.2019 in Kraft treten zu lassen, sofern keine Verpflichtung besteht, eine Regelung zum 01.01.2017 zu treffen. Dies ist seitens der Verwaltung zu prüfen.
Herr Nevermann stellt die Satzung mit den vorgenannten Änderungen zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“ in der Stadt Klütz zum 01.01.2019 einschließlich der Kalkulation und den vorgenannten Änderungen.
Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:
Die Prüfung der Kommunalen Rechtsaufsicht ergab, dass die Hinzunahme der Verwaltungskosten zum gebührenfähigen Aufwand gegen das Verfassungsrechtliche Verbot echter Rückwirkung verstößt. Die Satzung wurde im Hinblick auf die Rechtsprechnung geändert und der Stadtvertretung Klütz zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen zur Vorlage
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