17.01.2019 - 5 Gewässerentwicklungs- und -pflegeplanung (GEPP)...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Herr Brüsewitz vom Wasser- und Bodenverband ist anwesend. Ihm wird das Rederecht erteilt.

 

Herr Ellenberg führt kurz in den Sachverhalt ein und anschließend übergibt er das Wort an Herrn Brüsewitz. Herr Brüsewitz führt aus, dass das Planungsbüro biota eine Studie zur Gewässerentwicklung- und pflege erstellt hat und sich hieraus Maßnahmen für das Gewässer ergeben. Die Studie fand unter folgenden Betrachtungen statt: Maßnahmen zur Gewässerpflege, Maßnahmen zum Gewässerausbau und Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung. Daraus ergeben sich folgende, von Herr Brüsewitz anschaulich an Kartenmaterial erörterte, Maßnahmen. Das Kartenmaterial wird anschließend zur Verfügung gestellt und Anlage der Mitteilungsvorlage.

 

Herr Brüsewitz geht auf folgende Maßnahmen auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie zur Gewässerunterhaltung ein. (Maßnahmen siehe Kartenmaterial)

 

Maßnahme 1:

Brückensohle optimieren hier Aufbringen von kleinen Feldsteinen und Kieseln auf der Betonsohle unter der landwirtschaftlichen Brücke

 

Maßnahme 2:

Sohlgleite optimieren hier Gefälle anpassen, durch Gefälleanpassung Verlängerung in den Unterlauf, Gefälleanpassung notwendig um den Fischzug zu gewährleisten

 

Maßnahme 3:

Sohlgleite optimieren hier ebenfalls Verlängerung der Sohlgleite in den Unterlauf

 

Maßnahme 4:

die Durchgängigkeit am Stau optimieren. Im Folgenden benennt er die Maßnahmen zur Gewässerentwicklung aus dem Gewässerentwicklungs- und pflegeplan (GEPP)

 

Maßnahme 5:

durchgehende Gehölzanpflanzung hier wird versucht durch Beschattung Rückzugsräume für die Organismen des Baches zu schaffen, Anpflanzung soll mit gewässertypischen Gehölzen durchgeführt werden

 

Maßnahme 6:

Gehölzanpflanzung in Gruppen, ebenfalls zur Gewässerbeschattung.

 

Im Bereich der Maßnahme 6 wird von den Ausschussmitgliedern mitgeteilt, dass es sich hier um Bereiche handelt, wo sich der Riesenbärenklau ausbreitet. Herr Brüsewitz wird diese Erkenntnis an das LUNG weiterleiten. Diese werden entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung des Riesenbärenklaus einleiten.

 

Maßnahme 7:

Grundräumung bei Bedarf hier soll ca. alle 4 bis 5 Jahre die Abtragung von Erosion durchgeführt werden

 

Maßnahme 8:

durchgehende Gehölzanpflanzung

 

Maßnahme 9:

Sandfang anlegen – hierzu bedarf es einer Projektplanung

 

Maßnahme 10:

die vorhandene Sohlgleite/ohlschwelle ca. um 50 cm absenken

 

Bei den Maßnahmen 11 und 12 handelt es sich um laufende Bewirtschaftungsmaßnahmen, die jährlich durch den Wasser- und Bodenverband durchgeführt werden. Hier einseitige Böschungsmahd mit Sohlkrautung.

 

Die in den Projektunterlagen dargestellte grüne Linie zeigt jeweils die Bachseite an, von welcher die Unterhaltung stattfindet.

 

Im Folgenden geht Herr Brüsewitz darauf ein, welche Maßnahmen durch die Stadt getragen werden müssen. Es sich um die Maßnahmen 5, 6, 8 und 9. Hier soll Bepflanzung (5, 6, 8) am Gewässer erfolgen, sowie die Herstellung eines Sandfanges (9). Für diese Maßnahmen können nach den Wasserrahmenrichtlinien Fördermittel in Höhe von 90 % beantragt werden. Zur Realisierung der Maßnahmen bedarf es einer Planung. Herr Brüsewitz regt an, dass die Maßnahmen unterteilt werden in LOS 1 „Bepflanzung“ und LOS 2 „Sandfang“. Der WuBV wird bei der Beantragung der FM behilflich sein. Nach Realisierung der Maßnahme „Neubau Sandfang“ ist die Betreibung und die Bewirtschaftung durch den Wasser- und Bodenverband sichergestellt.

 

Es kommt zu Nachfragen, ob es auch noch eine Betrachtung des Grundshägener Baches geben wird. Hier teilt Herr Brüsewitz mit, dass es sich um ein EU berichtspflichtiges Gewässer handelt und er hier Angebote einholen wird, um eine vergleichbare Studie zur Gewässerentwicklungs- und Pflegeplanung (GEPP) beizubringen.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Zwischen der Stadt Klütz und dem Vorhabenträger Wasser- und Bodenverband „Wallensteingarben-Küste“ist eine Planungsvereinbarung abzuschließen. Gegenstand der der Vereinbarung ist die Planung bis Leistungsphase 4, Genehmigungsplanung der HOAI auf Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudie.

Für den Grundshägener Bach sieht der WRRL Maßnahmeplan die Erstellung einer Studie zur Ermittlung des guten Ökologischen Potentials vor. Hierfür ist ebenfalls eine Vereinbarung mit dem WBV abzuschließen.

Herr Brüsewitz vom WBV wird entsprechende Vereinbarungen für die o.g. Vorhaben entwerfen. In dem Entwurf der Vereinbarung über die Genehmigungsplanung bis Leistungsphase 4 zum Klützer Bach wird die Möglichkeit berücksichtigt werden, dass für den 10_igen Eigenanteil Ökokontomaßnahmen bilanziert und beantragt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=103980&selfaction=print