10.01.2019 - 10 Beschluss der Satzung der Gemeinde Zierow über ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinzugefügt werden sollte daher bitte zu § 6 ein Absatz 2 für Tagesgäste (und eine Änderung bei Absatz 1):

 

§ 6 Abs. 1

Die Höhe der Kurabgabe pro Tag des Aufenthalts im Erhebungsgebiet beträgt bei Abgabepflichtigen, die eine Unterkunft nehmen (Übernachtungsgäste) 1,00 pro Person; ermäßigt gem. § 3 Abs. 2 dieser Satzung 0,50 € pro Person.

 

§ 6 Abs. 2

Die Höhe der Kurabgabe pro Tag des Aufenthalts im Erhebungsgebiet beträgt bei Abgabepflichtigen, die keine Unterkunft nehmen (Tagesgäste) 2,00 € pro Person; ermäßigt gem. § 3 Abs. 2 dieser Satzung 1,00 € pro Person.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Satzung  der Gemeinde Zierow zur Erhebung von Kurabgaben nebst den vorgenannten Änderungen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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