05.12.2018 - 5 Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohn...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Elternanteile für die Kindertagesstätte folgt entsprechend anzupassen:

 

  1. Die Gemeinde zahlt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 für jedes Geschwisterkind nur noch ein Gemeindeanteil in Höhe von 50 %.

 

Betreuungsart

Platzkosten (unverändert)

Förderung Land/Landkreis

Gemeinde-anteil (50%)

Eltern-anteil

 

Krippe ganztags

1.107,10 €

267,00 €

420,05 €

entfällt

 

Krippe Teilzeit

745,02 €

155,00 €

295,01 €

entfällt

 

Krippe halbtags

563,99 €

96,00 €

234,00 €

entfällt

 

Kindergarten ganztags

533,92 €

136,00 €

198,96 €

entfällt

 

Kindergarten Teilzeit

399,47 €

77,00 €

161,24 €

entfällt

 

Kindergarten halbtags

332,26 €

44,00 €

144,13 €

entfällt

 

 

  1. Die Gemeinde zahlt für alle Eltern, die mit ihrem Kind (1. Kind oder Einzelkind) nicht unter die Geschwisterregelung fallen wie gehabt einen erhöhten Gemeindeanteil. (siehe Aufstellung Betreuungskosten ab 1. Mai 2018)

 

  1. Sollte der DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg, als Träger eine Entgeltanpassung oder der Landkreis eine Anpassung seiner Förderung im Jahr 2019 vornehmen, werden für die Gemeinde die Betreuungskosten für alle Betreuungsarten auf 60 % festgelegt, für die Eltern, die mit ihrem Kind (1. Kind oder Einzelkind) nicht unter die Geschwisterregelung fallen. Für die Geschwisterkindregelung gilt wie unter Punkt 1. beschrieben die Übernahme von 50%.

 

  1. Die Gemeinde zahlt ab dem Inkrafttreten der beitragsfreien Kinderbetreuung zum 1. Januar 2020 für alle Betreuungskosten nur noch einen Gemeindeanteil von 50 %.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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