27.11.2018 - 5 Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Giewald erklärt sich für befangen und übergibt die Sitzungsleitung an Frau Meier. Die Protokollantin erläutert den Sachverhalt und stellt ihn zur Diskussion.

 

Punkt 4 des Beschlussvorschlages soll wie folgt lauten:

Die Gemeinde zahlt ab dem Inkrafttreten der beitragsfreien Kinderbetreuung zum 1. Januar 2020 für alle Betreuungskosten nach Abzug der Landesmittel nur noch einen Gemeindeanteil von 50%.

 

Im Anschluss lässt Frau Meier über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Elternanteile für die Kindertagesstätte sowie für den Hort wie folgt entsprechend anzupassen:

 

  1. Die Gemeinde zahlt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 für jedes Geschwisterkind nur noch ein Gemeindeanteil in Höhe von 50 %.

 

Betreuungsart

Platzkosten (unverändert)

Förderung Land/Landkreis

Gemeinde-anteil (50%)

Eltern-anteil

 

Krippe ganztags

1.163,70 €

267,00 €

448,35

entfällt

 

Krippe Teilzeit

776,26 €

155,00 €

310,63

 

entfällt

 

Krippe halbtags

582,53 €

96,00 €

243,27

entfällt

 

Kindergarten ganztags

565,33 €

136,00 €

214,67

 

entfällt

 

Kindergarten Teilzeit

405,79 €

77,00 €

164,40

 

entfällt

 

Kindergarten halbtags

326,01 €

44,00 €

141,01

 

entfällt

 

Hort ganztags

220,61 €

84,00 €

68,31 €

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Hort Teilzeit

128,56 €

46,00 €

41,28 €

 

entfällt

 

 

  1. Die Gemeinde zahlt für alle Eltern mit nur einem Kind in der Kinderbetreuung wie gehabt einen erhöhten Gemeindeanteil. (siehe Aufstellung Betreuungskosten ab 1. Januar 2018)

 

  1. Sollte der DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg, als Träger eine Entgeltanpassung oder der Landkreis eine Anpassung seiner Förderung im Jahr 2019 vornehmen, werden für die Gemeinde die Betreuungskosten für alle Betreuungsarten auf 60 % für die Eltern mit nur einem Kind in der Kinderbetreuung festgelegt. Für die Geschwisterkindregelung gilt wie unter Punkt 1. beschrieben die Übernahme von 50%.

 

  1. Die Gemeinde zahlt ab dem Inkrafttreten der beitragsfreien Kinderbetreuung zum 1. Januar 2020 für alle Betreuungskosten nach Abzug der Landesmittel nur noch einen Gemeindeanteil von 50%.

Die Gemeinde zahlt ab dem Inkrafttreten der beitragsfreien Kinderbetreuung zum 1. Januar 2020 für alle Betreuungskosten nur noch einen Gemeindeanteil von 50 %.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Giewald

 

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Giewald wieder in den Sitzungsreihen Platz und übernimmt die Sitzungsleitung.

 

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