25.10.2018 - 5 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Do, 25.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Klütz.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Klütz, bestehend aus der Planzeichnung-Teil A und dem Text-Teil B und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Das Plangebiet befindet sich am Ulmenweg und wird begrenzt:
- im Norden: durch private Grünflächen des Grundstücks Ulmenweg 7,
- im Osten: durch rückwärtige Grundstücksflächen, Grünflächen des Grundstücks
Schloßstraße 42,
- im Süden: durch rückwärtige Bauflächen der Grundstücke Schloßstraße 38 und
40,
- im Westen: durch den Ulmenweg.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 und die zugehörige Begründung sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung hinzuweisen.
- In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 nicht von Bedeutung ist.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 9 |
davon anwesend: | 6 |
Zustimmung: | 4 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 1 |
Befangenheit: | 1 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Frau Angelika Palm
Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Frau Palm wieder an der Sitzung teil.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,5 MB
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2
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100,1 kB
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757,4 kB
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