01.06.2026 - 9.1 Beschluss über die Vorbereitung und Durchführun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo., 01.06.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- A. Longerich
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Arne Nölck erklärt sich für befangen und rutscht vom Tisch ab. Herr Kühl erläutert ausführlich den Sachverhalt und den Ablauf der Bürgerbefragung. Alle aufkommenden Fragen seitens der Einwohner werden beantwortet. Es erfolgt zwischen den Stadtvertretern und den Einwohnern ein Meinungsaustausch.
Die Varianten werden vom Bürgermeister zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die vorgenannte Vorgehensweise zur Bürgerbefragung in der Stadt Klütz.
Die Stadt legt folgende Fragestellungen für die Bürgerbefragung fest:
Windkraftanlagen - Variante 1:
„Sind Sie dafür, dass im Gebiet der Stadt Klütz und ihren Ortsteilen bis zur Kommunalwahl 2029 Windkraftanlagen genehmigt werden? 4 JA / 3 Nein / 1 Befangen
Windkraftanlagen - Variante 2
“Sind Sie dafür, dass auf dem Gebiet der Stadt Klütz und ihren Ortsteilen bis zur Kommunalwahl 2029 Windkraftanlagen genehmigt werden, um die finanzielle Handlungsfähikgkeit der Gemeinde zu verbessern?” 3 JA / 4 Nein / 1 Befangen
Agri-PV-Anlagen - Variante 1:
“Sind Sie dafür, dass im Gebiet der Stadt Klütz und ihren Ortsteilen bis zur Kommunalwahl 2029 Agri-PV-Anlagen genehmigt werden? 4 JA / 3 Nein / 1 Befangen
Agri-PV-Anlagen - Variante 2:
“Sind Sie dafür, dass auf dem Gebiet der SK und ihren Ortsteilen bis zur Kommunalwahl 2029 Agri-PV-Anlagen genehmigt werden, um die finanzielle Handlungsfähikgkeit der Gemeinde zu verbessern?” 3 JA / 4 Nein / 1 Befangen
Die Bürgerbefragung wird entsprechend der Variante 1 durchgeführt.
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ergebnis der Bürgerbefragung auf Entscheidungen der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter keine rechtliche Bindung hat (Artikel 38 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - freie Mandatsausübung). Die Stadtvertretung trifft ihre Entscheidungen unabhängig vom Ergebnis der Bürgerbefragung zum Wohle der Gemeinde.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85,3 kB
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