Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladungen fest. Da nur 3 von 7 Ausschussmitgliedern anwesend sind, ist der Ausschuss beschlussunfähig.
Die anwesenden Mitglieder sind sich einig, dass die Sitzung beratend weitergeführt wird.