04.02.2026 - 8.1 Übergangsregelung Provisionen Vermieter

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Hoffmann schlägt vor, die Provision von 3% zu belassen. Als Einnahme stattdessen, soll in der Zeit vom 28.12. – 05.01. (nach Weihnachten, über den Jahreswechsel) die Hauptsaison-Kurtaxe abgerechnet werden.

 

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Beschluss:

Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass die Aufwandsentschädigung weiterhin gezahlt wird, bis zur Einführung der digitalen Kurkarte. Zusätzlich wird vom 28. Dezember bis 05. Januar (nach Weihnachten) jeden Jahres die Kurtaxe zum jeweils festgelegten Hauptsaison-Kurtaxenpreis erhoben.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Vermietern eine Karenzzeit für die Provisionszahlung von 3 % bis zum, 15.02.2026 einzuräumen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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