12.01.2026 - 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Holtz stellt folgenden Änderungsantrag zur Tagesordnung:

Der TOP 8.1 aus dem nichtöffentlichen Teil wird in den öffentlichen Teil verschoben und dort unter TOP 5.1 behandelt.

Diese Vorgehensweise wurde vorab mit der untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM abgestimmt.

 

Es erfolgt eine Diskussion.

 

Der Bürgermeister ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass eine TOP-Verschiebung vom nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil immer eine Ausnahme sein muss. Die Sitzungen der Ausschüsse bzw. Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich, damit sie für alle Bürger zugänglich sind und somit das Öffentlichkeitsgebot gewahrt werden kann. Dieses dient insbesondere dazu, die Arbeit der Gemeindevertreter transparent zu machen. Nur in Ausnahmefällen dürfen Angelegenheiten nichtöffentlich verhandelt werden.

 

Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit bei Sitzungen
Herr Lehmann vertritt die Auffassung, dass prinzipiell und jederzeit Themen vom nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil verschoben werden können, unabhängig von einem Öffentlichkeitsbedürfnis. Dies sei gängige Praxis im Kreistag.

Herr Lehmann bittet die Verwaltung um rechtliche Überprüfung der Sachlage durch die Kommunalaufsicht.

 

Sodann lässt der Ausschussvorsitzende über den Änderungsantrag abstimmen.
Einstimmig wird dem Antrag zugestimmt.

 

Im Anschluss lässt der Ausschussvorsitzende über die geänderte Tagesordnung abstimmen.
Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Der Tagesordnungspunkt ist im Finanzausschuss am 12.01.2026 beraten worden.

 

Die Empfehlung des Ausschusses wird zur Entscheidung in die Gemeindevertretung weitergeleitet.

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