08.10.2025 - 6 Sachstand zur touristischen Entwicklung der Sta...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Stöckmann berichtet wie folgt:

 

1. Toilette Wohlenberg
Ende August wurden aus dem neuen Toilettencontainer am Strand Wohlenberg beide Heizlüfter (Damen- und Herrentoilette) entwendet, indem sie abgeschraubt wurden.
Die Versicherung übernimmt den Schaden nicht, da es sich – nach deren Einschätzung – um Diebstahl handelt und nicht um Vandalismus. Eine Anzeige bei der Polizei wurde erstattet.

 

2. Kurabgabe
Die Einnahmen aus der Kurabgabe (Übernachtungen + Tagesgäste) sind im Zeitraum 1. Januar bis 31. August 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen:

  • Jan.–Sept. 2024: 107.000 EUR
  • Jan.–Sept. 2025: 117.500,00 EUR
    = Steigerung um rund 10 % gegenüber dem Vorjahr.

Zusätzlich kamen Einnahmen aus der Nachlöse- bzw. Verwaltungsgebühr hinzu:

  • Saison 2024: 1.029,00 EUR (343 Personen à 3 EUR)
  • Saison 2025: 1.750,00 EUR (350 Personen à 5 EUR)

 

3. Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern / Ende der Übergangszeit
Am 1. Februar 2024 ist das neue Öffnungszeitengesetz (ÖffZG MV) in Kraft getreten und ersetzt das bisherige Ladenöffnungsgesetz. Auf dieser Grundlage wurde am 28. Februar 2025 eine neue Öffnungszeitenverordnung (OffZVO, vormals „Bäderregelung / Bäderverkaufsverordnung“) beschlossen. Diese erlaubt Sonderöffnungszeiten in touristisch stark frequentierten Orten.

  • Übergangszeit: Bis Ende 2025 gilt die bisherige Regelung für alle Orte, die bereits zuvor in der alten Bäderregelung enthalten waren.
  • Ab 2026: Es greift die neu festgelegte Liste der Orte mit Sonderöffnungszeiten.
  • Sonderöffnungszeiträume: 15.03.–31.10., 17.12.–08.01. sowie an Feiertagen.

 

Am 06.09.2025 erreichte uns ein Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 26.08.2025, in dem mitgeteilt wurde, dass Klütz nicht in die vorläufige Ortsliste aufgenommen wurde. Begründung: Für Klütz lasse sich „kein besonders hohes Tourismusaufkommen im Sinne der Verordnung“ feststellen.

 

Damit Klütz auch ab 2026 weiterhin von den Sonderöffnungszeiten profitieren kann, ist ein Nachweis über die Anzahl der touristischen Besucher erforderlich. Grundlage hierfür ist die sogenannte Tourismusintensität:

  • Ein „besonders hohes Tourismusaufkommen“ liegt gem. OffZVO M-V § 2 Abs. 4 dann vor, wenn die durchschnittliche Zahl touristischer Besucher im Verhältnis zur Einwohnerzahl 350 % des landesdurchschnittlichen Werts nach der amtlichen Statistik übersteigt.
  • In Mecklenburg-Vorpommern lag die Tourismusintensität 2023 bei rund 20.000 Übernachtungen pro 1.000 Einwohner.
  • Klütz hat 3.036 Einwohner (Stand 12/2024).
  • Daraus ergibt sich, dass Klütz für die Anerkennung rund 210.000 touristische Besucher nachweisen müsste.

Tatsächlich erreichen wir – hochgerechnet – derzeit nur rund 110.000 Besucher (Summe aus Übernachtungs- und Tagesgästen).

 

Das Amt hat uns am 16.09.2025 die Unterlagen übermittelt, die bereits im Februar 2019 als Einspruch zur damaligen Novellierung der Bäderverkaufsordnung an das Wirtschaftsministerium sowie an die Unternehmen Kaufhaus Stolz und Lidl gesendet wurden.
Aktuell wird intern beraten, welche Schritte erforderlich sind, um sicherzustellen, dass auch im Jahr 2026 Sonderöffnungszeiten für Klütz bestehen bleiben.

Am 22.10.2025 findet ein Gespräch mit der IHK, BM, Amt, Kaufhaus Stolz statt.

 

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