08.09.2025 - 6.1 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Süß erklärt sich befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

 

Herr Mahnel vom Planungsbüro erläutert den Entwurf und die eingearbeiteten Punkte:

  1. Straßendarstellung Straße zum Reitstall: Straße soll insgesamt als Verkehrsfläche dargestellt werden (vorher ab Zufahrt Parkplatz bis Reitanlage dargestellt als verkehrsberuhigter Bereich)
  2. Ausgleich und Ersatz: konkrete Pflanzstandorte müssen noch bestimmt werden, Abstimmung mit Gemeinde bezüglich Bepflanzung Parkplatz am Reiterhof erforderlich, Abstimmung mit Eigentümer Pflegeheim erforderlich bezüglich Bepflanzung des Grundstückes als straßenbegleitende Baumreihe, Abgleich mit Ökopool Redewisch erforderlich, um dort die verbleibenden Bäume zu pflanzen, Ausgleich zu zahlen etc.
  3. Niederschlagswasser: muss abschließend bis zum Abwägungsbeschluss/Durchführungsvertrag geklärt sein, einschließlich der Genehmigung der unteren Wasserbehörde.

 

Herr Lehmann beantragt namentliche Abstimmung. Dem Antrag wird zugestimmt. Der Ausschussvorsitzende lässt in alphabetischer Reihenfolge die Ausschussmitglieder über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 für den zentralen Teil des Alten Sportplatzes „Hotel aja Resort Boltenhagen“ in Boltenhagen, südlich der Ostseeallee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, begrenzt:

- im Nordosten: durch die Ostseeallee,

- im Südosten: durch einen ca. 20 - 25 m breiten Teil des "Alten Sportplatzes“, der an  das Grundstück Ostseeallee 48a, b, c mit seiner Zufahrt angrenzt,

- im Südwesten: durch den südwestlichen Teil des "Alten Sportplatzes",

- im Nordwesten: durch das Seniorenpflegeheim und die Zufahrt zur Reithalle

und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden  Fassung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.

 

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18, der Entwurf der Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die genannten Unterlagen öffentlich auszulegen sowie über das zentrale Internetportal des Landes M-V zugänglich zu machen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

4. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist vorzunehmen.

 

5. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt nicht für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von Bedeutung ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Herr Dittrich:   Ja

Herr Hoffmann:  Ja

Herr Holtz:   Ja

Herr Kupsch:   Ja

Herr Lehmann:  Nein

Herr Paul:   Ja

Herr Schönian:  Ja

Herr Tiede:   Ja

 

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern hat das folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Karsten Süß

 

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Süß wieder in den Sitzungsreihen Platz.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5981&TOLFDNR=151269&selfaction=print