23.07.2025 - 7.10 Beschluss zur Annahme mehrerer Spenden für das ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von der Semrau Bau GmbH & Co. KG in Höhe von 150,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.  
  2.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von  der Lohnunternehmen Groß Walmstorf OHG in Höhe von 300,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.  
  3.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von Herrn Volker Regenhardt in Höhe von 400,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.  
  4.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von Frau Antje Rath in Höhe von 200,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.  
  5.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von der Boltenhagener Appartement- und Immobilien Service GmbH in Höhe von 500,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.  
  6.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von Herrn Manfred Fucke in Höhe von 200,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.  
  7.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von Herrn Jens Peters in Höhe von 200,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.  
  8.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von der E & D Bau GmbH  in Höhe von 150,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.  

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Spenden werden unter 4/28101/46290000 verbucht. Die Spendenbescheinigungen werden ab dem 25.08.2025 erstellt und versendet. Nach §50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV wird eine Spendenbescheinigung erst ab einem Betrag über 300,00 € benötigt. Bis 300,00 € reicht der Kontoauszug als Nachweis. Daher werden nur die nach dem Gesetz benötigten Spendenbescheinigungen erstellt.

 

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