24.04.2025 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 29.1 „Feuerwehr Kalkhorst“ de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Neick übergibt das Wort an Herrn Hufmann. Herr Hufmann informiert zum Sachverhalt. Alle aufkommenden Fragen seitens der Gemeindevertreter werden ausführlich beantwortet.

 

Herr Danny Dramm betritt den Sitzungssaal. Es sind 12 von 13 Gemeindevertretern anwesend.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt,

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage "Abwägung B29.1 Kalkhorst". Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  3. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 29.1 „Feuerwehr Kalkhorst“, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung), dem Teil B (Text) sowie den örtlichen Bauvorschriften, gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 13a BauGB als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 29.1 wird gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Satzungsbeschluss wurde am 10.05.2025 ortsüblich bekanntgemacht. Satzung ist mit Bekanntmachung am 10.05.2025 in Kraft getreten.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5924&TOLFDNR=149213&selfaction=print