27.03.2025 - 9 Vermietung der Sporthalle in den Sommermonaten

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

In der Benutzer- und Entgeltordnung für die Schulsporthalle der Stadt Klütz vom 19.10.2015 ist unter § 5 Abs. 14 geregelt, dass die Schulsporthalle in den Sommerferien geschlossen ist. 

Für eine Nutzung in den Sommerferien empfehlen die Ausschussmitglieder der Stadtvertretung Klütz, die Änderung des § 5 Abs. 14 der Benutzer- und Entgeltordnung in:

„Die Nutzung der Sporthalle durch Vereine ist auch während der Sommerferien grundsätzlich möglich. Dabei ist zu beachten, dass geplante Grundreinigungs- und Wartungsarbeiten Vorrang haben. Eine Nutzung in diesem Zeitraum kann daher nur erfolgen, sofern der ordnungsgemäße Ablauf dieser Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird. Entsprechende Nutzungsanfragen sind rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien dem Sekretariat der Regionalen Schule Klütz abzustimmen."

 

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