21.07.2025 - 5.2 Anpassung der Kurabgabe in der Stadt Klütz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an Frau Stöckmann, die die Beschlussvorlage erläutert.

 

Die Ausschussmitglieder tauschen sich über die Höhe der Kurabgabe, insbesondere in der Nebensaison aus.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Anpassung der Kurabgabe ab dem 01.01.2026 wie folgt:

  • Vom 01. April bis 31. Oktober beträgt die Kurabgabe 2,00 EUR pro Person ab 16 Jahren und Tag (ermäßigt 1,00 EUR GdB 50 und deren Begleitperson)
    Dieser Teil der Beschlussfassung wird einstimmig bestätigt.
  • Vom 01. November bis 31. März beträgt die Kurabgabe 1,00 EUR pro Person ab 16 Jahren und Tag (ermäßigt 0,50 EUR GdB 50 und deren Begleitperson)
    Dieser Teil der Beschlussfassung wird mit 4 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bestätigt.
  • Die Jahreskurabgabe beträgt EUR 56,00 pro Person ab 16 Jahren; ermäßigt EUR 28,00.
    Dieser Teil der Beschlussfassung wird einstimmig bestätigt.

 

2. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung)

  1. in der Version mit digitaler Gästekarte
  2. in der Version ohne digitale Gästekarte

Dieser Teil der Beschlussfassung wird einstimmig bestätigt.

 

Redaktionell erforderliche Änderungen dürfen von der Verwaltung vorgenommen werden, sofern der Sinn und Zweck des Inhalts unverändert bleibt.

 

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