10.02.2025 - 8.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro berichtet aus den Gesprächen mit der Raumordnung. Die Stärkung des Grundzentrums ist keine Aufgabe der Raumordnung, sondern muss von der Stadt selbst verfolgt werden.

 

Die Stadtvertreter schließen sich der Empfehlung dem Bau- und Hauptausschuss an. Herr Mevius verliest den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Planänderung:

  • TEIL B – TEXT Pkt.2.2.2. entfernen, Pkt. 2.2.3. 2. Satz (streichen)
  • Prüfen Umgrenzung Diskrepanz zwischen Beschluss und Begründung
  • Mit dem Bauordnungsamt sind baurechtlichen Regelungen zu technische notwendigen Dachaufbauten abzustimmen.

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 für das Gebiet „Nahversorgungszentrum und Tagespflege an der Umgehungsstraße in Klütz“. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 46 umfasst eine Fläche von ca. 3,32 ha und wird wie folgt begrenzt:
  •           im Norden: durch den Kreisverkehr zwischen L 03 und der Boltenhagener

Straße

  •           im Osten:  durch die Ortsumgehung und Waldflächen und Flächen des

   Abenteuergolfparks

  •           im Süden: durch die Straße „An der Festwiese“, den Schmetterlingspark

und Waldflächen,

  •           im Westen: durch die Boltenhagener Straße, das Auto-Center Klütz und die

Tankstelle Total.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist als Anlage beigefügt.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Vorbereitung des Nahversorgungszentrums an der Boltenhagener Straße. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Vollsortimenters, eines Discounters und einer Drogerie sind zu schaffen; ebenso die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Vorbereitung einer Einrichtung zur Tagespflege:
  •           Neuansiedlung eines Edeka-Marktes (ca. 1.800 m² Vfl.)
  •           und eines Drogeriemarktes (ca. 700 m² Vfl.)
  •           Verlagerung und Erweiterung des bestehenden Penny-Marktes (von ca. 800 m² auf 1.000 m² Vfl.)
  •           Nachnutzung des bestehenden Penny-Standortes durch eine geeignete Nutzung
  •           Unterbringung einer Tagespflegeeinrichtung
  •           Neubau einer Sparkassenfiliale.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz billigt die Vorentwürfe für den Bebauungsplan Nr. 46 für das Gebiet „Nahversorgungszentrum und Tagespflege an der Umgehungsstraße in Klütz“. Das Plangebiet wird wie im Aufstellungsbeschluss bekanntgegeben begrenzt. In den Entwurfsunterlagen ist der 3. Teil der zukünftigen Umgehungsstraße vom Gewerbegebiet Klütz bis zum Kreisel Boltenhagener Straße einzuarbeiten.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussauszug dem Planungsbüro am 26.02.2025 übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt. Im Übersichtsplan Bauleitplanung Stand zum Verfahren aktualisiert.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5819&TOLFDNR=147802&selfaction=print