02.12.2024 - 5.3 Möglicher Anspruch der Stadt Klütz auf Sonderzu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Einzelne Fragen zur Mitteilungsvorlage werden durch Frau Heise beantwortet. In diesem Zusammenhang soll den Ausschussmitgliedern der Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamtes und die Stellungnahme zum Entwurf des Gemeindeprüfungsamtes per E-Mail zugesendet werden.

Die Ausschussmitglieder tauschen sich ebenfalls über den Grundsteuerhebesatz und den WBV-Beitrag aus. Da ab 2025 der WBV-Beitrag wieder separat von der Grundsteuer erhoben werden muss, wird die Kalkulation und Satzung am 16.12.2024 auf der Stadtvertretersitzung beschlossen. Zu dieser Sitzung soll ein Mitarbeiter aus dem Fachbereich Finanzen erscheinen, um die Kalkulation und Satzung zu erläutern und offene Fragen direkt vor Ort klären zu können.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass die Aufstellung der Jahresabschlüsse oberste Priorität hat, um die möglichen Zuweisungen zu erhalten.

 

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