26.05.2025 - 7.1 Anpassung der Wertgrenze für die Erfassung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Holtz übergibt das Wort an Frau Benzmann. Frau Benzmann erläutert kurz den Sachverhalt. Herr Lehmann stellt die Frage, ob es sich bei den Beträgen der Anschaffungskosten um Brutto- oder Nettowerte handelt. Herr Holtz antwortet auf diese Frage, dass es sich um Nettowerte handelt.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 1.000€ ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, als Sofortaufwand in der Buchhaltung sowie bei der Aufstellung der kommunalen Jahresabschlüsse ab 2022 zu verarbeiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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