25.11.2024 - 8.2 Satzung der Stadt Klütz über den Bebauungsplan ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo., 25.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,
- Die Zielsetzungen für Arpshagen an der Straße „Neue Straße“ werden um die Vorgaben zur GRZ ergänzt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22.1 der Stadt Klütz für Arpshagen an der Straße „Neue Straße“ wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten: durch Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen,
- im Südosten: durch die Straße „An der Chaussee“,
- im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Westen und im Nordwesten: durch Flächen für die Landwirtschaft.
Ausgenommen ist ein Teilbereich unmittelbar nördlich an der Straße „An der Chaussee“, der an die 2. Reihe der Bebauung an der „Neuen Straße“ angrenzt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22.1 ist dem beigefügten Übersichtplan zu entnehmen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Das Planungsziel besteht in der
- planungsrechtlichen Regelung des Bestandes,
- Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes,
- Reduzierung der Grünflächen zugunsten des allgemeinen Wohngebietes,
um die Zufahrten zu den Grundstücken und die Errichtung von Carports
zu regeln; adäquat der Bestandssituation.
- Festlegung der GRZ; auf der Grundlage einer Bestandserhebung
mit Luftbilddokumentation wurden die GRZ neu ermittelt:
GRZ 1 (Hauptnutzung): max. 0,3
GRZ 2 (GRZ 1 zzgl. Nebenanlagen): max.0,5
und werden zur Grundlage der Festsetzung gemacht.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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