25.11.2024 - 8.8 Überplanmäßige Ausgabe zur Begleichung der Schu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertreter beraten zum Sachverhalt. Herr Hannes Palm stellt den Antrag, dass eine Liste ausgearbeitet wird, wo die Einnahmen und Ausgaben und die Anzahl für die Schüler von allen Schulen aufgelistet sind, sowie die Zu- und Abgänge der Schüler. Diese ist zum Finanzausschuss am 02.12.2024 vorzulegen. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 71.000,00 € für die Zahlungen des Schullastenausgleichs aus den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 Die Stadt Klütz hat bis zum 02.12.2024 Ausgaben in Höhe von 227.231,42€ und Einnahmen in Höhe von 235.327,53€.Bei Aufrechnung des gesamten Schullastenausgleichs ergeben sich für die Stadt Klütz Mehreinnahmen für 2024 in Höhe von 8.096,11€.

Durch die Bereitstellung von 71.000,00€ aus den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer für die Zahlung des Schullastenausgleich im Bereich der Grundschule können offene Forderungen beglichen werden. Derzeit liegen dem Amt die Abrechnungen der Schullastenbeträge bis 2019/2020 vor. Der Schullastenausgleich kann bis zu 5 Jahre rückwirkend nach Beginn eines Schuljahres erhoben werden. Dem Finanzausschuss wurde eine Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben des Schullastenausgleichs für Grundschulen und Regionale Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft zur Verfügung gestellt. Siehe Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024, TOP 6.

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