25.11.2024 - 8.5 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 39...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo., 25.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 39.4 „Straße des Friedens“.
Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 39.4 der Stadt Klütz wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke an der Straße Neue Siedlung,
- im Westen: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Straße Neue Siedlung,
- im Osten: durch die Straße des Friedens begrenzt,
- im Südwesten: durch den Ulmenweg.
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Sicherung der Dauerwohnnutzung in dem Gebiet.
- Regelung des innerhalb des Gebietes ansässigen Gewerbes bzw. Zulässigkeit von gewerblichen Nutzungen,
- Ausschluss von Ferienwohnungen und Ferienhäusern.
- Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 39.4 wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, beauftragt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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623,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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871,5 kB
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