03.09.2024 - 8.3 Schutzbereichangelegenheiten; hier: Anhörung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Hain erläutert den Sachverhalt.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt folgende Stellungnahme zur Schutzbereichseinzelanforderung nebst Anlage für den Schutzbereich Elmenhorst HNR 283 (2), 050 MV abzugeben:

 

Die Gemeinde Kalkhorst verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan für die ehemalige Gemeinde Elmenhorst. Ein Teilbereich des Sektors befindet sich innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten gemischten Baufläche. Mit dem 2001 wirksam gewordenen Flächennutzungsplan hat die Gemeinde ihre Planungsabsichten, in dem betreffenden Bereich bauliche Nutzungen vorzusehen, bereits geäußert. Innerhalb des Schutzbereiches befinden sich derzeit keine Bebauungspläne. Aktuell bestehen auch keine konkreten Planungsabsichten der Gemeinde. Die im Flächennutzungsplan dargestellte gemischte Baufläche sowie die grundsätzliche Bebaubarkeit der betreffenden Fläche nach § 34 oder § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ist jedoch bei der weiteren Planung der Verteidigungsanlage Elmenhorst zu berücksichtigen. Insbesondere regt die Gemeinde Kalkhorst an, die Grundstückseigentümer der betreffenden, im Flächennutzungsplan dargestellten gemischten Baufläche ebenfalls zu beteiligen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5658&TOLFDNR=145461&selfaction=print